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Aktueller StandDie Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) steht im Mittelpunkt der Luftverkehrspolitik der Europäischen Union. Ziel ist die Förderung der höchstmöglichen gemeinsamen Sicherheits- und Umweltstandards in der Zivilluftfahrt. Im Zuge der Erreichung einer auf europäischer Ebene gültigen Regelung zu allen Fragen des Luftverkehrs gibt es ein sogenanntes Common Response Tool (CRT) wo jeder die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben. Im Zusammenhang Fliegen mit insulinpflichtigem Diabetes sind die entscheidenden Stellen in dem Teil NPA 2008-17c Implementing Rules for Pilot Licensing - Part-Medical zu finden. Genauer in der Section 2 ab Seite 60. 2. METABOLIC AND ENDOCRINE SYSTEMS 2.1. Applicants with diabetes mellitus managed by insulin should have their privileges limited to operation without carrying passengers, provided they have good recognition of the warning symptoms of hypoglycaemia. Blood sugar should be in a normoglycaemic range while exercising the privileges of the LPL and should be measured before and during flight. Hierzu habe ich folgenden Kommentar verfasst und entsprechend eingereicht. Aktuell gibt es zu dem gesamten Teil NPA 2008-17c noch keine Stellungnahme seitens der EASA . Comment on NPA 200817c Section 2 Subsection 2.1 .pdf ...mit den dazugehörigen Anhängen Attachment 1 - Diabetes Mellitus
Type 2 in Aviators.pdf Viel Spaß beim Lesen! |
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